BANTLEON Sustainable Emerging Markets Bonds
DE000A0J33B0
Emittent | Bantleon Invest AG |
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Fondsanbieter | - |
Fondstyp/Asset Klasse | Rentenfonds |
Rechtsform | OGAW |
Auflage des Fonds | 19.04.2024 |
Letzte Aktualisierung | 25.04.2024 |
Benchmark | JP Morgan CEMBI Broad Diversifed ex CCC (75%), JP Morgan EMBIG Diversifed ex CCC (25%) |
Tranche | Privatanleger Institutionelle Anleger |
Risikoindikator (BIB)
3 von 7
Zugelassen in
D
Eingruppierung nach SFDR
Artikel 8
EU Taxonomie
-
Investitionsquote nach SFDR
23%
Principal Adverse Impacts
Treibhausgasemissionen
Wasser
Abfälle
Biodiversität
Energieeffizienz und fossile Brennstoffe
Soziale und Arbeitnehmerbelange
Ziele für nachhaltige Entwicklung
No Poverty
Zero Hunger
Good Health and Well-being
Quality Education
Gender Equality
Clean Water and Sanitation
Affordable and Clean Energy
Decent Work and Economic Growth
Industry, Innovation and Infrastructure
Reduced Inequality
Sustainable Cities and Communities
Responsible Consumption and Production
Climate Action
Life Below Water
Life on Land
Peace and Justice Strong Institutions
Partnerships to achieve the Goal
Regelmäßige Allokation
Aktien | 0 % |
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Anleihen | |
Geldmarkt/Bankeinlagen | 0 % |
Rohstoffe | 0 % |
Direktbeteiligungen | 0 % |
Derivate | 0 % |
Weitere | - |
Nachhaltigkeitsansatz
Principal Adverse Impacts |
Treibhausgasemissionen
Wasser
Abfälle
Biodiversität
Energieeffizienz und fossile Brennstoffe
Soziale und Arbeitnehmerbelange
PAIs werden mittelbar über Ausschlüsse zu SDGs berücksichtigt. |
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Erläuterungen zur Berücksichtigung der SDGs | Die Messung des Beitrags zu den SDGs wird im Rahmen der Ermittlung der Nachhaltigkeitsquote nach Art. 2 Nr. 17 SFDR durchgeführt. Dabei wird auch darauf geachtet, dass das Unternehmen trotz eines positiven Beitrags keinen negativen Beitrag zu einem anderen Ziel leistet. |
Begründung der Eingruppierung nach SFDR | Artikel 8 Der Fonds wurde durch die Gesellschaft auf Basis seiner Anlagebedingungen als Finanzprodukt gemäß Artikel 8 der EU Offenlegungsverordnung klassifziert, da sein Anlagekonzept und die in diesem festgehaltenen Nachhaltigkeitskriterien aus Sicht der Gesellschaft geeignet sind, ökologische und/oder soziale Merkmale gemäß vorgenannter Verordnung zu fördern. |
Engagement | Ja, intern organisiert Link zur Engagementrichtlinie |
Stimmrechtsausübung | n/a Rentenfonds Link zur Abstimmungsrichtlinie |
Best-in/of-Class Auswahlverfahren | Best-In-Class Es darf nur in Unternehmen oder Staaten investiert werden, die relativ zu ihrer Vergleichsgruppe mindestens mit annehmbar abschneiden. Unternehmen mit noch schwacher Bewertung dürfen nur investiert werden, wenn die Entwicklung des Unternehmens im Zeitablauf positiv ist. |
ESG-Integration | Ja Im Rahmen des Fonds werden ausgehend von Unternehmen und Staaten der Emerging Markets diejenigen in die engere Auswahl eingeschlossen, die definierten Ausschlusskriterien auf der Grundlage von Empfehlungen des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) und des Forums Nachhaltiger Geldanlagen (FNG) entsprechen. Ausgeschlossen werden Staaten, die gemäß dem aktuell gültigen Freedom House-Ranking als „nicht frei“ eingestuft werden, die gesetzlich nicht an die UN Konvention zur biologischen Vielfalt (UN Biodiversitätskonvention) gebunden sind oder die gesetzlich nicht an das Klima-Übereinkommen von Paris (COP-21) gebunden sind. Weiterhin sind Staaten ausgeschlossen, die einen niedrigeren Score als 35 im aktuell gültigen Korruptions-Wahrnehmungsindex von Transparency International haben, gesetzlich nicht an den Atomwaffensperrvertrag gebunden sind oder die die Todesstrafe praktizieren. Unternehmen werden ausgeschlossen, die Hersteller kontroverser Waffen und/ oder deren wesentlichen Komponenten (ohne Umsatztoleranzgrenze), die Hersteller konventioneller Waffen/Rüstung und/oder deren wesentlichen Komponenten sind (Umsatztoleranz bis zu 5%), die Hersteller nuklearer Waffen und/oder deren wesentlichen Komponenten sind (ohne Umsatztoleranzgrenze) oder die Hersteller von Feuerwaffen und Kleinwaffenmunition für den zivilen Markt sind (Umsatztoleranz bis zu 5%). Weiterhin werden Unternehmen ausgeschlossen, welche die schlechtestmögliche Bewertung mit Hinblick auf ihre geschäftsethischen Praktiken (Bestechung und Betrug) erhalten haben, die Uran abbauen (Umsatztoleranz bis zu 5%), deren Stromerzeugung auf Kernenergie basiert (Toleranz bis zu 5%), die Betreiber von Kernkraftwerken und/ oder Hersteller wesentlicher Komponenten für Kernkraftwerke sind (Umsatztoleranz bis zu 5%), die Kohle abbauen (Umsatzgrenze bis zu 5%), deren Stromerzeugung auf Kohle basiert (Toleranz bis zu 5%), die Verfahren zum Abbau und/oder Aufbereitung von Ölsanden einsetzen (Umsatztoleranz bis zu 5%), die Fracking-Technologien herstellen und/oder anwenden (Umsatztoleranz bis zu 5%), die Tabak produzieren (Umsatztoleranz bis zu 5%), die gegen die Kernprinzipien des UN Global Compact verstoßen, die Alkohol herstellen (Umsatztoleranz bis zu 5%), die Glücksspiel betreiben (Umsatztoleranz bis zu 5%), die Produkte aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung (Pornographie) herstellen (Umsatztoleranz bis zu 5%) oder die gentechnisch verändertes Saatgut herstellen (Umsatztoleranz bis zu 5%). Ausgeschlossen aufgrund kontroverser Geschäftspraktiken sind Unternehmen, die selbst oder deren Zulieferer systematisch Menschenrechte verletzen (im Sinne der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte), insbesondere Unternehmen, die dafür verantwortlich sind, dass die bisherigen Nutzer unter Verstoß gegen das FPIC Prinzip von ihrem Land vertrieben werden, insbesondere Unternehmen, die verantwortlich sind für die Unterstützung oder Tolerierung menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen und von Kinderarbeit (im Sinne eines Verstoßes gegen die Kernarbeitsnormen der ILO). Die anhand der vorgenannten Kriterien erstellte Ausschlussliste wird vierteljährlich aktualisiert. |
Normbasiertes Screening |
ILO-Kernarbeitsnormen
OECD Richtlinien für Multinationale Unternehmen
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Themen |
Klimawandel
Land- und Forstwirtschaft
Soziale Projekte
Erneuerbare Energien
Biodiversität
Wasser
SDGs
Bildung
Die Beiträge zu den Sustainable Development Goals der green, social, sustainable und sustainable-linked Bonds werden im Rahmen der Nachhaltigkeitsquote nach Art. 2 Nr. 17 SFDR monatlich berechnet.
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Impact Investing |
Umwelt
Soziales
Im dem beworbenen Fonds werden Nachhaltige Investitionen i. S. d. Offenlegungsverordnung getätigt. Der positive Beitrag wird anhang von Beiträgen zu den Sustainable Development Goals überwacht. Diese gliedern sich in soziale und ökologische Ziele.
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Nachhaltigkeitsansatz des Fondsanbieters | Der Nachhaltigkeitsansatz der Warburg Invest basiert auf dem Prinzip, langfristige Werte für unsere Investoren zu schaffen, während wir gleichzeitig einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und Umwelt leisten. Wir sind fest davon überzeugt, dass nachhaltige Investitionen nicht nur ethisch richtig sind, sondern auch langfristig finanziell rentabel sein können. Unser Ansatz umfasst verschiedene Aspekte: Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG): Wir berücksichtigen ESG-Kriterien in unserem gesamten Anlageprozess, um sicherzustellen, dass wir Unternehmen auswählen, die verantwortungsbewusst handeln und langfristige Werte schaffen. Engagement und Dialog: Wir engagieren uns aktiv bei den Unternehmen, in die wir investieren, um positive Veränderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit zu fördern. Durch den Dialog mit den Emittenten von Anleihen und anderen Stakeholdern streben wir danach, die ESG-Praktiken zu verbessern. Auswahl nachhaltiger Anlagen: Wir legen einen starken Fokus auf nachhaltige Anlagen wie grüne Anleihen, soziale Anleihen und sustainability-linked bonds. Durch eine gründliche Analyse und Auswahlverfahren stellen wir sicher, dass nur Anlagen in unseren Fonds aufgenommen werden, die unseren hohen Standards in Bezug auf Nachhaltigkeit entsprechen. Transparenz und Berichterstattung: Wir legen großen Wert auf Transparenz gegenüber unseren Investoren und berichten regelmäßig über unsere Nachhaltigkeitsbemühungen sowie die Auswirkungen unserer Investitionen. Link zum Nachhaltigkeitsansatz |
Research und Tranzparenz
Interne Nachhaltigkeitsanalyse | Ja, 3 |
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Researchpartner | Ja MSCI ESG Research |
%-Anteil des Portfolios mit Nachhaltigkeitsanalyse | 90 % |
Einbezug von strategisch wichtigen Zulieferern | Nein |
Nachhaltigkeitsbeirat | Beratend Das ESG Investment Gremium setzt sich aus Mitarbeitenden der Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft, der Vermögensverwaltung der M.M.Warburg & CO und von Marcard, Stein & Co zusammen. |
CO2 Portfolio Analyse | Nein Im Rahmen des regelmäßig aktualisierten ESG Factsheets des Fonds (rückwärts), wie auch im Investitionsprozess (vorwärts & rückwärts), wird der Carbon Footprint des Portfolios ermittelt. |
Nachhaltigkeitsreporting | Ja https://www.bantleon.com/fileadmin/Redaktion/Reports/DE000A0J33B0/ESG-Report/20240328_DE000A0J33B0_ESG_Report.pdf |
Mind. monatliche Portfolioveröffentlichung | Nein |
Zertifizierung/Auszeichnung durch unabhängige Auditoren |
-
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Umwelt
Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen
Fossile Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas) | Nein |
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Kernenergie (Betrieb und Komponenten) | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Grüne Gentechnik | Ja |
Chlor und Agrochemie (Biozide) | Nein |
Weitere | Erdgas, Thermalkohle (5%); Fracking, Ölsande, arktisches Öl und Gas, unkonventionelles Öl und Gas (1%) 1 % Umsatztoleranz |
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Umweltschädliches Verhalten | Ja |
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Schädigung der Biodiversität | Ja |
Weitere | - |
Ausschlusskriterien Staaten
Nichtratifizierung Pariser Klimaabkommen | Ja |
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Nichtratifizierung des Protokolls über biolog. Sicherheit | Nein |
Nichtratifizierung der UN-Biodiversitäts-Konvention | Ja |
Kernenergie nach Anteil an der Bruttoenergieerzeugung | Nein |
Weitere | Germanwatch: Climate Change Performance Index (very low) |
Soziales
Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen
Waffen/Rüstungsgüter | Ja 5 % Umsatztoleranz |
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Streubomben und Antipersonenminen | Ja |
Massenvernichtungswaffen (ABC/CBRN) | Ja |
Tabakwaren | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Pornographie | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Spirituosen/Alkohol | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Glücksspiel | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Weitere | - |
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Arbeitsrechte (ILO Kernarbeitsnormen) | Ja |
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Ausbeuterische Kinderarbeit | Nein |
Menschenrechtsverletzung | Ja |
Tierversuche | Nein |
Weitere | UN Global Compact Verletzung |
Ausschlusskriterien Staaten
Arbeitsrechte | Ja |
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Menschenrechtsverletzung | Ja |
>3% - Anteil Rüstungsausgaben vom BIP | Nein |
Todesstrafe, Folter | Ja |
Unfreie Staaten laut Freedom House | Ja |
Verstöße gegen den Atomwaffensperrvertrag | Ja |
Verstöße gegen sonstige Waffensperrverträge | Nein |
Weitere | Vision of Humanity: Global Peace Index (very low) |
Governance
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Korruption und Bestechung | Ja |
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Steuer: planmäßige Vermeidung & festgestellte Verstöße | Nein |
Weitere | - |
Ausschlusskriterien Staaten
Korruption | Ja |
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Weitere | - |
Mehr zur Datenverfügbarkeit
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EU Taxonomie
Es ist möglich, dass die Quote der Taxonomiekonformität und -fähigkeit, die sich auf Unternehmensemittenten beschränkt bzw. ausgewählte umweltbezogene Wirtschaftsaktivitäten umfasst, aufgrund der begrenzten Datenverfügbarkeit niedrig ausfällt oder nicht angegeben werden kann. Daten können mit einer Zeitverzögerung zur Verfügung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenvergleichbarkeit eingeschränkt sein kann, da es zu Unterschieden im Umfang der betrachteten Wirtschaftsaktivitäten kommen kann. Sobald Daten in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen, werden diese entsprechend der regulatorischen Vorgaben zur Verfügung gestellt.
Quelle: Unternehmensangaben. | Für die Angaben der Unternehmen kann keine Haftung übernommen werden. Die Angaben dienen nur zur Information und stellen keine Beratung oder Empfehlung dar. Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss unter www.forum-ng.org/disclaimer. Das FNG-Nachhaltigkeitsprofil bietet nur einen ersten Überblick und ist kein Ersatz für eine eigenständige Analyse. Weiterführende Erläuterungen finden Sie unter www.forum-ng.org
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- Die in den FNG-Nachhaltigkeitsprofilen bereitgestellten Informationen stellen keine Anlageempfehlungen dar. Sie dienen lediglich Informationszwecken zu bestimmten Nachhaltigkeitsaspekten und können weder eine fachgerechte Anlageberatung noch eine qualifizierte Produktaufklärung ersetzen. Es wird daher empfohlen, vor Kauf oder Verkauf der in den FNG-Nachhaltigkeitsprofilen aufgeführten Anlageprodukte die Dienste eines professionellen Anlageberater in Anspruch zu nehmen und die vollständigen Verkaufsunterlagen (insbesondere Verkaufsprospekt) des jeweiligen Anlageprodukts aufmerksam durchzulesen. Insoweit wird ergänzend darauf hingewiesen, dass Anlageprodukte generell mit Verlustrisiken bis hin zu einem Totalverlust behaftet und auch in der Vergangenheit erzielte Gewinne kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Ergebnisse sind.